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Tipps & mehr

Generell besteht für eine Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz keine Zulassungsmöglichkeit zu gesetzlichen Krankenkassen. Daher sind alle meine Leistungen privat zu bezahlen. Das ist der Nachteil.

Die Vorteile überwiegen:

  • Keine langen Wartezeiten. Im Normalfall kann ich Ihnen einen Termin für das Informationsgespräch sowie die erste Anamnesesitzung innerhalb von zwei bis drei Wochen anbieten.
  • Zeitnahe Folgetermine sind nach der ausführlichen Anamnese möglich.
  • Termine sind auch in den Abendstunden und ggfs. am Wochenende möglich.
  • Sie brauchen keine Überweisung oder ein ärztliches Gutachten und haben keinerlei Vorgaben durch die Krankenkassen zu beachten. Dadurch sind wir frei im Einsatz der Therapiemethoden.
  • Sie behalten Ihre Entscheidungshoheit. Die Inhalte der Sitzungen bestimmen Sie.
  • Es erfolgt durch mich keine Information an Ihre Krankenkasse, an Versicherungen oder andere Stellen, soweit Sie das nicht ausdrücklich wünschen.
  • Ich unterliege ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht. Niemand - weder Ihr Arbeitgeber noch Ihre Familie - erfährt etwas von Ihrer Therapie oder dem Coaching.
  • Sollten Sie länger auf einen Platz bei einem approbierten, kassenzugelassenen Psychotherapeuten warten müssen (weitere Tipps dazu unten auf dieser Seite), biete ich Ihnen kurzfristig eine zwischenzeitliche Begleitung besonders in Krisensituationen an.

Bitte beachten Sie, das unsere Terminvereinbarung individuell nach Absprache geschieht. Dann bin ich nur für Sie da. Daher muss ich vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden bis 24 Stunden vor Beginn vor dem vereinbarten Beginn des Termins abgesagt werden, mit einem Ausfallhonorar in Höhe von je 60,00 Euro in Rechnung stellen. Termine, die weniger als 24 Stunden vor Beginn oder ganz ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden mit dem vollen Honorar in Rechnung gestellt.
Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich per E-Mail abgesagt wurde.

Tipps - ohne jede Gewähr

Erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine (teilweise) Übernahme von Heilpraktiker-Leistungen in deren freiwilligen Leistungen enthalten ist. Es bestehen ggfs. auch Möglichkeiten der Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen oder der Abschluss von Zusatzversicherungen.
Sie könnten auch Ihren Steuerberater bzw. Ihr örtliches Finanzamt bzgl. der Absetzbarkeit von
Heilpraktiker-Leistungen, z. B. als "außergewöhnliche Belastungen", in Ihrer Steuererklärung fragen.
Dafür wird allerdings ein vorliegendes ärztliches (Privat-)Rezept für die psychotherapeutische
Behandlung notwendig sein.

Wenn Sie über ein ärztliches Attest für eine psychotherapeutische Behandlung verfügen, aber keinen freien Platz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten erhalten, könnten Sie ggfs. auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für die Behandlung bei mir als Heilpraktikerin (Psychotherapie) erstattet bekommen.

In dem Fall sollten Sie mit Hilfe einer detaillierten Liste (incl. Daten der Anfragen und Antworten) der Kassen-Therapeuten, die Sie vergeblich angefragt haben nachweisen können, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ca. zwei bis drei Monate) keinen freien Therapieplatz bekommen. Die Kassen sind verpflichtet, die Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Daher könnten Sie dann einen schriftlichen Antrag auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (gemäß § 13II SGB V) bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dazu muss der Therapeut die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben - was bei mir der Fall ist. Bitte erkundigen Sie sich aber bzgl. der notwendigen Unterlagen bzw. Vorgaben und Details unbedingt vorher direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.